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KJ KAMIL JANKO KANCELARIA ADWOKACKA
Forderungen & Insolvenz in Polen

Polnische Tochtergesellschaft in der Krise – die Optionen der deutschen Muttergesellschaft

Aufträge brechen weg, Kosten steigen, der Konzern stellt die Strategie um: Früher oder später steht bei vielen polnischen Tochtergesellschaften die Frage im Raum, ob sie gerettet, geordnet geschlossen oder in die Insolvenz geführt werden. Die Wahl hängt vor allem vom Zeitpunkt ab.

Stand: September 2026 · Kamil Janko, adwokat

Option 1: Außergerichtliche Sanierung

Kapitalmaßnahmen, Rangrücktritt oder Umwandlung von Gesellschafterdarlehen, Verhandlungen mit Banken, Vermietern und Lieferanten sowie Ratenzahlungsvereinbarungen mit Finanzamt und ZUS. Diese Option ist sinnvoll, solange die Gesellschaft noch nicht zahlungsunfähig ist.

Option 2: Restrukturierungsverfahren

Wenn die Zahlungsunfähigkeit droht oder bereits eingetreten ist, lässt sich über ein Verfahren zur Bestätigung eines Vergleichs (PZU) oder ein gerichtliches Verfahren ein Vergleich mit den Gläubigern schließen, z. B. mit Teilerlass, Raten oder Umwandlung in Anteile. Vorteile: Vollstreckungsschutz, Kündigungssperre für wichtige Verträge, Fortführung des Geschäfts und die mögliche Entlastung der Vorstände (→ Geschäftsführerhaftung (Art. 299 KSH)).

Option 3: Liquidation (likwidacja)

Die geordnete Schließung einer zahlungsfähigen Gesellschaft:

  1. Gesellschafterbeschluss (notariell) über die Auflösung, Bestellung der Liquidatoren,
  2. Eintragung im KRS, Bekanntmachung mit Gläubigeraufruf,
  3. Beendigung laufender Geschäfte, Verwertung des Vermögens, Begleichung der Schulden,
  4. Verteilung des Restvermögens frühestens sechs Monate nach der Bekanntmachung,
  5. Löschung aus dem KRS.

Achtung: Reicht das Vermögen nicht für alle Gläubiger, ist eine Liquidation nicht der richtige Weg. Dann muss der Liquidator Insolvenzantrag stellen.

Option 4: Insolvenz (upadłość)

Ist eine Sanierung nicht möglich, muss der Vorstand innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag stellen. Möglich ist auch eine vorbereitete Liquidation (pre-pack): Der Betrieb oder Teile davon werden direkt im Insolvenzverfahren an einen vorher bestimmten Erwerber verkauft.

Besonderheiten für die deutsche Muttergesellschaft

  • Gesellschafterdarlehen, die in den letzten fünf Jahren vor der Insolvenz gewährt wurden, werden in der Insolvenz nachrangig befriedigt. Das gilt ausdrücklich auch für Warenlieferungen mit hinausgeschobenem Zahlungsziel, also wenn die Mutter ihre Tochter auf Kredit beliefert.
  • Konzerninterne Zahlungen kurz vor der Insolvenz können angefochten werden.
  • Patronatserklärungen, Bürgschaften und Garantien der Mutter werden in der Krise fällig und sollten früh bewertet werden.
  • Entsandte deutsche Vorstände haften persönlich nach polnischem Recht (→ Geschäftsführerhaftung (Art. 299 KSH)).
  • Arbeitsrecht: Massenentlassungen erfordern Konsultationen und Anzeigen beim Arbeitsamt.

Entscheidungshilfe

Lage der TochterEmpfehlung
Liquide, Geschäft soll eingestellt werdenLiquidation
Liquiditätsengpass, Geschäftsmodell tragfähigAußergerichtliche Sanierung oder PZU
Zahlungsunfähig, Fortführung sinnvollRestrukturierungsverfahren
Zahlungsunfähig, keine FortführungsperspektiveInsolvenzantrag, ggf. pre-pack
Häufige Fragen

Tochtergesellschaft in der Krise – Häufige Fragen

Kann die Muttergesellschaft für die Schulden der Tochter haften?
Grundsätzlich nicht, da die sp. z o.o. eine eigene juristische Person ist. Haftung entsteht aber aus eigenen Sicherheiten (Bürgschaft, Garantie, Patronatserklärung) und kann über die persönliche Haftung entsandter Vorstände wirtschaftlich auf den Konzern durchschlagen.
Wie lange dauert eine Liquidation in Polen?
Mindestens rund sechs Monate wegen der Sperrfrist nach dem Gläubigeraufruf, in der Praxis oft länger, abhängig von Steuer- und ZUS-Themen sowie offenen Verträgen.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: September 2026. Wir garantieren kein bestimmtes Ergebnis – die Erfolgsaussichten beurteilt ein Anwalt nach Prüfung der Unterlagen.

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