Mahnverfahren in Polen – schnell zum Vollstreckungstitel
Ist die Forderung unstreitig, kommt es auf die Geschwindigkeit an. Das polnische Recht und das EU-Recht bieten mehrere Wege zum Zahlungsbefehl (nakaz zapłaty). Welcher passt, hängt von Belegen, Höhe der Forderung und Gerichtsstand ab.
Stand: September 2026 · Kamil Janko, adwokat
1. Urkundenverfahren (postępowanie nakazowe) – mit Sicherungswirkung
Möglich u. a. bei Forderungen aus Handelsgeschäften, wenn Vertrag, Nachweis der eigenen (nicht-monetären) Leistung und Nachweis der Zustellung der Rechnung an den Schuldner vorliegen. Das gilt für den Kaufpreis, die gesetzlichen Verzugszinsen und die Pauschale von 40/70/100 EUR; weitergehende Beitreibungskosten müssen durch Belege über ihre Entstehung nachgewiesen werden. Außerdem möglich bei vom Schuldner akzeptierten Rechnungen, bei einer Zahlungsaufforderung zusammen mit einem schriftlichen Schuldanerkenntnis, bei öffentlichen Urkunden sowie bei Wechseln und Schecks (im Original vorzulegen). Die Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen.
Vorteil: Der Zahlungsbefehl ist sofort ein Sicherungstitel. Der Gläubiger kann noch vor Rechtskraft Konten pfänden (sperren, noch nicht auszahlen) lassen. Der Schuldner muss Einwendungen (zarzuty) binnen zwei Wochen begründen.
2. Mahnverfahren (postępowanie upominawcze)
Der Standardweg, wenn keine besonderen Urkunden vorliegen. Das Gericht erlässt einen Zahlungsbefehl ohne Verhandlung. Legt der Schuldner binnen zwei Wochen Widerspruch (sprzeciw) ein, geht das Verfahren in den regulären Prozess über.
3. Elektronisches Mahnverfahren (EPU, „e-Sąd“)
Das elektronische Mahnverfahren beim Bezirksgericht Lublin-West läuft vollständig online und ist günstig. Es eignet sich für einfache Forderungen, die in den letzten drei Jahren fällig wurden. Ältere Forderungen können im EPU nicht geltend gemacht werden, und eine solche Klage unterbricht die Verjährung möglicherweise nicht. Bei Widerspruch geht die Sache an das allgemein zuständige Gericht.
4. Europäischer Zahlungsbefehl (EuMVVO)
Ist ein deutsches Gericht zuständig, kann der Gläubiger den Europäischen Zahlungsbefehl in Deutschland beantragen (zentral: Amtsgericht Berlin-Wedding). Legt der Schuldner nicht binnen 30 Tagen Einspruch ein, wird der Zahlungsbefehl vollstreckbar und kann in Polen ohne Anerkennungsverfahren vollstreckt werden. Für die Vollstreckung beim polnischen Gerichtsvollzieher ist in der Regel eine Übersetzung erforderlich.
5. Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen
Für Forderungen bis 5.000 EUR. Es ist überwiegend schriftlich, mit Standardformularen und oft ohne mündliche Verhandlung.
Welcher Weg ist der richtige?
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Vertrag, Liefernachweis und Nachweis der Rechnungszustellung vorhanden, Vermögen beim Schuldner | Urkundenverfahren in Polen (sofortige Kontopfändung als Sicherung) |
| Einfache, unstreitige Forderung | EPU oder Mahnverfahren in Polen |
| Deutscher Gerichtsstand vereinbart | Europäischer Zahlungsbefehl / Klage in Deutschland |
| Forderung ≤ 5.000 EUR | Europäisches Bagatellverfahren |
| Schuldner bestreitet die Forderung | Klage vor dem polnischen Wirtschaftsgericht |
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Rechtsanwalt (adwokat) Kamil Janko und Team – Forderungen, Insolvenz und Restrukturierung in Polen.
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Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: September 2026. Wir garantieren kein bestimmtes Ergebnis – die Erfolgsaussichten beurteilt ein Anwalt nach Prüfung der Unterlagen.
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